BQH-Seelenreise

Herzlich Willkommen zu DEINER Seelenreise!

                                                                                


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BQH-Seelenreise

Petra Sander

49770 Herzlake

Emsland/Niedersachsen

St.-Nr.: 340/5287/3585

(Angaben gemäß § 5 TMG) 

Kontakt:

Telefon: +4915228510224

E-Mail: bqh-seelenreise@web.de 

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(Quelle: http://www.e-recht24.de)

Rechtlicher Hinweis 

Einleitende Beschreibung für geistiges oder energetisches Heilen

 

 

 

Für geistige oder energetische Heilarbeit gibt es keine Diagnosen. Die körpereigenen Intelligenzen und Fähigkeiten der Heilerin oder des Heilers sowie die Körperintelligenz des Patienten entscheiden darüber, dass der Energieimpuls überall dorthin fließt, wo er tatsächlich benötigt wird. Energetische Heilarbeit wirkt also immer als eine Hilfe zur Selbsthilfe oder als Impuls, so dass der Körper seine Selbstheilungskräfte, die uns ja alle innewohnen, wieder aktiviert und unterstützt auf diese Weise auch alle Formen der angewendeten medizinischen Therapien. 

 

Rechtliche Grundlagen

 

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

am 2.3.2004 (AZ: 1 BvR 784/03) im Sinne der Heilerinnen/Heiler:

Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis. Die Voraussetzungen hierfür ohne eine Heilpraktikererlaubnis ist aber: Die Heilerin oder der Heiler muss seine Klienten schriftlich darauf hinweisen, dass seine Arbeit die Tätigkeit eines Arztes oder Heilpraktikers nicht ersetzt. Dieser Hinweis ist entweder dem Klienten als Merkblatt vor (!) der Behandlung zu übergeben oder muss auf einem deutlich sichtbaren Aushang im Behandlungsraum klar erkennbar sein. Mehr ist dabei nicht zu beachten. 

 

Urteil des Bundesverfassungsgerichts für Geistiges Heilen ohne Heilpraktikerzulassung

 

Heilerinnen oder Heiler, die Handauflegen zur Aktivierung der Selbstheilungskräfte Ihrer Klienten praktizieren, unterscheiden sich grundsätzlich von dem Erscheinungsbild eines Arztes oder Heilpraktikers. Das Heilpraktikergesetz findet aus diesem Grund hier keine Anwendung. Gleiches gilt für Tätigkeiten und Heilweisen, die von spiritueller Natur sind. Der innere Grund hierfür liegt darin, dass vom Heiler keine Diagnosen gestellt werden. Erlaubt ist eine gezielte Krankheitsbehandlung, wenn die Diagnose vom Arzt oder Heilpraktiker stammt. Der Arzt oder Heilpraktiker darf also Klienten zum Heiler schicken. Der Heiler muss dabei nicht in der Arztpraxis oder HP Praxis tätig werden. Er kann zu Hause arbeiten. Für den Arzt oder Heilpraktiker ist das auch kein Problem, da er dabei keine medizinische Verantwortung sondern seelsorgerische Verantwortung überträgt.

Verboten ist / sind Diagnosen, wie zum Beispiel Analysen durch Radionik, Verordnung von Bachblüten, Essenzen oder anderen Mitteln, die als Heilmittel benutzt werden sollen. Die Werbung in jeglicher Form mit Krankengeschichten oder Dankesschreiben und die Werbung für Gegenstände mit angeblich heilender Wirkung. Der Heiler zeichnet dafür verantwortlich, dass der Klient ihn nicht für einen Arzt / Heilpraktiker hält und geistiges Heilen nicht mit ärztlicher Heilkunde / Medizin verwechselt wird. Aus diesem Grund verlangt das Bundesverfassungsgericht vom Heiler entsprechende aufklärende Hinweise.

Ich heile und therapiere nicht und mache auch keine derartigen Versprechen!

Petra Sander, Am Mühlenberg 1a. 49770 Herzlake



Teilnahmebedingungen Gewinnspiel

1. Allgemeines

Dies sind die allgemeinen Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel BQH-Seelenreise veranstaltet von BQH-Seelenreise (nachfolgend „der Veranstalter“). Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erkennen die Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.2. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Mitarbeiter und Angehörige des Veranstalters sowie deren jeweilige Tochtergesellschaften und verbundene Unternehmen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

3. Gewinnspielzeitraum

Das Gewinnspiel beginnt am 10. Oktober um 0 Uhr und endet am 31.Oktober um 0 Uhr.

4. Teilnahme

Die Teilnahme erfolgt durch Kommentieren der richtigen Lösung in den Kommentarspalten. Eine Teilnahme über die Website des Veranstalters ist ebenfalls möglich.

5. Gewinnbenachrichtigung

Die Gewinner werden nach dem Zufallsprinzip ermittelt und per Telefon, E-Mail oder Post benachrichtigt. Die Gewinner müssen innerhalb von 3 Tagen nach Benachrichtigung ihren Gewinn bestätigen. Andernfalls behält sich der Veranstalter das Recht vor, einen neuen Gewinner zu ziehen.

6. Gewinne

Die Art und Anzahl der Gewinne sowie deren Wert werden in der Gewinnspielbeschreibung festgelegt. Eine Barauszahlung der Gewinne und ein Umtausch der Gewinne sind ausgeschlossen.

7. Datenschutz

Der Veranstalter erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmer ausschließlich für die Durchführung des Gewinnspiels. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Abwicklung des Gewinnspiels erforderlich.

8. Haftung

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme an dem Gewinnspiel entstehen können, es sei denn, solche Schäden sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters zurückzuführen.

9. Sonstiges

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10. Kontakt

Bei Fragen oder Beschwerden in Zusammenhang mit dem Gewinnspiel wenden Sie sich bitte an BQH-Seelenreise@web.de

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Teilnahmebeginn unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen treten geeignete Regelungen, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen am nächsten kommen.


Stand: 7.Oktober 2024